Mehr Datenschutz von Google und Facebook gefordert
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv) hat, wie bei focus.de heute zu lesen steht, vor Gericht einen Sieg gegen Google errungen. Zehn Klauseln aus den Nutzungsbedingungen von Google wurden für unzulässig erklärt. Google erklärte, dass die beanstandeten Klauseln aus alten Versionen der Nutzungsbedingungen stammten, die nicht mehr verwendet würden, räumt aber ein, dass einige Klauseln in der Tat “unglücklich formuliert” gewesen sein sollen. Konkret ging es darum, dass Google nach den “alten” Nutzungsbedingungen berechtigt gewesen wäre, auch urheberrechtlich geschütztes Material zu veröffentlichen, das nicht Google gehört. Google will gegen das Urteil vorgehen.
Facebook steht ebenfalls wegen des Datenschutzes in der Kritik. Angeblich werden bei der Nutzung von Facebooktools wie Terminplanern oder Quizmodulen nicht nur, wie angegeben, Name und Profilfoto des Nutzers an den Anbieter des Tools übermittelt, sondern auch andere Daten, zum Beispiel über Freunde des Nutzers. Facebook lenkte ein und versprach, binnen 12 Monaten das Zugriffsrechtemanagement neu zu gestalten, um transparent darstellen zu können, welche konkreten Daten übermittelt werden.
Na also, geht doch.