(K)eine neue Idee?

Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) hat sich für die Einführung des so genannten “Datenbriefs” ausgesprochen, in dem Bürger jährlich darüber informiert werden sollen, welche Daten (IT)-Unternehmen von ihnen gespeichert haben.

Aufmerksame Leser unseres Blogs stellen vielleicht fest, dass diese Forderung keineswegs etwas Neues ist. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schreibt vielmehr schon seit geraumer Zeit vor, dass Einrichtungen, die personenbezogene Daten erfassen (und dazu zählt beinahe alles, was Sie an Daten im Netz angeben) und verarbeiten, ohnehin verpflichtet sind, über die Art der erfassten Daten und deren Verwendungszweck zu informieren. Mal ganz abgesehen davon, dass eine Erfassung personenbezogener Daten (fast) immer das ausdrückliche Einverständnis des Betroffenen voraussetzt. Theoretisch dürfte also kaum ein Unternehmen oder eine Behörde (einige sind allerdings vom Gesetz her befugt, Daten auch ohne Einverständnis zu erheben und zu verarbeiten) überhaupt von Ihnen Daten erheben, ohne dass Sie dem explizit und in jedem Einzelfall zustimmen.

Natürlich ist es zu begrüßen, für eine Sensibilisierung sowohl auf Seiten der Unternehmen als auch der Bürger zu sorgen, was den Umgang mit persönlichen Daten angeht, aber neue Regelungen müssen dafür nicht eingeführt werden. Ein Durchsetzen der bestehenden Gesetze und eine Informationskampagne für die Bürgerinnen und Bürger würden vollauf reichen.

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