Schulverbot wegen Handyvideo
Ein 14-jähriger Gymnasiast wurde für zwei Wochen aus dem Unterricht verbannt, weil er ein Prügelvideo bei youtube einstellte.
Zur Urteilsbegründung :
Durch die Verbreitung des Films habe er immer wiederkehrende Erniedrigungen verursacht. Bliebe derartiges Fehlverhalten sanktionslos, würde die Schule – die allerdings insoweit stets auch der zusätzlichen Unterstützung durch die Eltern bedürfe – die zur Vermittlung der Erziehungsziele erforderliche Glaubwürdigkeit und Durchsetzungsfähigkeit einbüßen. Der Schulfrieden könne deshalb nur gewahrt werden, wenn die Schule auf derartiges Verhalten für alle Schüler erkennbar und deutlich reagiere.
In Zeiten frei verfügbarer und öffentlich zugänglicher Videoportale ist das Hochladen von unrechtmäßig erworbenen oder rechtsverletzenden Inhalten ein ständiges Problem geworden. Prügelvideos, die teils extra zum Zwecke des Filmens inszenierte Überfälle auf Personen zeigen, oder wie in diesem Fall durch das Mitfilmen aggressiver Handlungen zwischen Schülern entstehen, geben Anlass zum Nachdenken.
Natürlich hat ein solches Video keinen Platz bei youtube oder sonstwo, schon gar nicht, wenn dabei die Gesichter/Namen der beteiligten Personen veröffentlicht werden.
An diesem Beispiel zeigt sich allerdings wieder, dass offenbar erst gehandelt wird, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist. Interessanterweise wird im Artikel (siehe Link oben) nur auf den filmenden Schüler eingegangen, von den Tätern der gefilmten Tat ist keine Rede. Prügeleien auf dem Schulhof sollten nicht zum normalen Alltag gehören, das Filmen derselben ebenfalls nicht. Dass die Schulleitung einen Schüler per Gerichtsbeschluss vom Unterricht freistellen lässt, um ihn für das Hochladen eines Videos zu sanktionieren, zeigt, dass im Vorfeld ganz offenbar nicht genug in Sachen Gewaltprävention, Sensibilisierung und Aufklärung getan wurde. Die im Artikel angesprochene “Erfüllung der Erziehungsaufgabe” der Schule wurde eindeutig nicht erreicht. Der Schutz elementarer Persönlichkeitsrechte sollte auf jeden Fall zum Unterrichtsinhalt gehören, genau wie der Umgang mit Konfliktsituationen auf Seiten von Schülern und Lehrern.
Abgesehen davon verstehe ich nicht wirklich, inwieweit ein erzwungener Ausschluß vom Bildungsangebot einer Schule eine maßregelnde Wirkung auf jemanden haben soll, der offensichtlich ohnehin zu wenig Bildung genossen hat. Aber ich bin ja auch kein Schulleiter.
Einfach und schnell zum eigenen öVV, mit dem