61 von 100 Websites verstoßen gegen geltendes Recht!

Zwei Drittel der deutschen Websites verstoßen gegen geltendes Recht, weil sie kein “öffentliches Verfahrensverzeichnis” ausweisen, bzw. keine Datenschutzerklärung enthalten.

Laut der xamit Bewertungsgesellschaft scheint das geltende Datenschutzrecht noch nicht bei den Betroffenen angekommen zu sein. Auf der Website können Sie das “Datenschutzbarometer 2009″ als PDF herunterladen. Die Studie stellt die momentane Datenschutzsituation in Deutschland dar, dabei schneiden die Websiten schlecht, Vereine, Verbände und andere Stellen sogar noch schlechter ab.

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schreibt in §4 klar vor, dass jede Einrichtung/Firma, die personenbezogene Daten erhebt und verarbeitet, Auskunft darüber geben können muss, was mit diesen Daten geschieht, wer Einsicht darin hat und zu welchem Zweck die Daten erfasst werden. Zu diesem Zweck hat sich das “öffentliche Verfahrensverzeichnis” etabliert. In diesem wird alles angegeben, was mit der Erfassung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu tun hat.

Klingt kompliziert? Ist es nicht. Unter www.mein-datenschutzassistent.de finden Sie unseren Datenschutzassistenten, der Ihnen genau dabei hilft, das öffentliche Verfahrensverzeichnis zu erstellen. Sie geben an, welche Daten Sie zu welchen Zwecken erfassen, was damit geschieht und wann gelöscht wird, der Assistent erstellt Ihnen eine PDF-Datei, die Sie direkt in Ihre Website einbinden können. Binnen 15 Minuten erstellen Sie Ihr öffentliches Verfahrensverzeichnis und erfüllen die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes.

Datenschutz kann so einfach sein.

Der Datenschutzassistent ist eine Kooperation von beranet und dem Paritätischen Gesamtverband.



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